DSGVO-konforme KI im Betrieb: 3 Praxisregeln für Geschäftsführer

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DSGVO-konforme KI verlangt drei Dinge: 1) Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit Server-Standort in der EU (z.B. Azure Germany), 2) Den verbindlichen Ausschluss von Modell-Training mit Ihren Firmendaten, und 3) Die strikte Übernahme vorhandener Zugriffsberechtigungen.
DSGVO-konforme KI verlangt drei Dinge: 1) Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit Server-Standort in der EU (z.B. Azure Germany), 2) Den verbindlichen Ausschluss von Modell-Training mit Ihren Firmendaten, und 3) Die strikte Übernahme vorhandener Zugriffsberechtigungen.
Datenschutz wird oft als KI-Bremse wahrgenommen. Die Erfahrung zeigt jedoch: Wenn man von Anfang an sauber plant, gibt es keine rechtlichen Hürden.
Die 3 goldenen Regeln in der Praxis
- Geografische Datenkontrolle: Wir nutzen Azure-Umgebungen in Deutschland (Frankfurt) oder direkte On-Premise-Instanzen. Keine Daten wandern unkontrolliert durch die Weltgeschichte.
- Kein Training mit Ihren Geschäftsdaten: Ihre Berichte, Verträge und Kalkulationen bleiben Ihre Verträge. Das KI-Modell lernt nicht aus Ihren Eingaben.
- Bestehende Rechte weiter nutzen: Ein KI-System muss genau wissen, wer fragt. Der Vertriebsmitarbeiter darf keine Personalakten abfragen können — auch nicht über die KI.


